0170-8527141 kontakt@sv-dreher.de
Z

Mit einem Gutachten sind Sie auf der sicheren Seite

Ob Sie nach einem Unfall die Kosten des Fahrzeugschadens einschätzen lassen oder für den Wiederverkauf Ihres Gebrauchtwagens den Restwert bestimmen lassen: Mit einem KFZ-Gutachten sind Sie auf der sicheren Seite. Ein kompetenter Sachverständiger begutachtet Ihren Wagen nach allen relevanten Gesichtspunkten und gibt eine rechtskräftige Einschätzung der Kosten bzw. des Restwertes. Ein Service, den Sie sich grundsätzlich für eine realistische Bewertung leisten sollten!

Bei der ersten Betrachtung bleiben Schäden fast unbemerkt ...

... bei näherer Begutachtung sind kleinere Beschädigungen sichtbar...

Doch wer bezahlt die Kosten eines KFZ-Gutachtens?

Ist an Ihrem Fahrzeug ein Schaden durch Fremdverschulden entstanden, ist die Haftpflicht des Unfallverursachers verpflichtet, die Kosten für ein KFZ-Gutachten zu übernehmen. Allerdings mit Einschränkungen:

  1. Liegt der Fahrzeugschaden unter der Bagatellgrenze von derzeit etwa 750 EUR, lehnt die Versicherung oft die Kostenübernahme für einen Sachverständigen wegen „Unverhältnismäßigkeit“ ab.
  2. Sie dürfen keine unnötigen Kosten bei der Behebung des Schadens verursachen. Die rechtliche Grundlage bildet die Schadensminderungspflicht laut § 254 Abs. 2 BGB (Mitverschulden).

Im Allgemeinen gehört die Zahlung eines KFZ-Gutachters zu den Schadenskosten.

Sollten Sie selbst einen Unfall verursachen, ist die Bestellung eines Sachverständigen ebenso ratsam. Klären Sie vorher, welche Bedingungen in Ihrem Vertrag für die Kaskoversicherung stehen.

  1. Dürfen Sie selbst einen unabhängigen Gutachter bestellen? Oder
  2. Wird die Bestellung eines Sachverständigen direkt durch die Versicherung veranlasst?

Möchten Sie den Restwert eines Gebrauchsfahrzeugs ermitteln, zahlen Sie die Kosten für ein KFZ-Gutachten selbst.